Im April 2021 hat die EU-Kommission einen Entwurf zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorgelegt. Die Richtlinie soll ab dem 01.01.2024 für das Geschäftsjahr 2023 erstmals für die betroffenen Unternehmen greifen und soll die bisher geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ersetzen.
Mit der neuen Regelung werden bestehende Schlüsselfaktoren der nicht-finanziellen Berichterstattung erheblich erweitert. Neben den Unternehmen die an einem EU-regulierten Markt gelistet sind (Kapitalmarkt in der EU, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen), werden zudem alle nicht kapitalmarktorientierten Betriebe von der neuen CSRD erfasst, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
Schätzungsweise wären damit rund 50.000 Unternehmen in der EU betroffen, davon allein 15.000 nur in Deutschland. Das sind circa 50 mal mehr Unternehmen, als bisher von der Pflicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen sind.
Die neue CSR-Richtlinie folgt einer doppelten Wesentlichkeitsbetrachtung. Das heißt, Unternehmen müssen die Wirkung von Nachhaltigkeitsaspekten auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens festhalten und sie müssen die Auswirkungen des Betriebs auf Nachhaltigkeitsaspekte veröffentlichen.
Viele mittelständische Unternehmen sind erstmalig von einer Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen und sind sich unsicher, was jetzt auf Sie zukommt und wie 2022 optimal zur Vorbereitung genutzt werden kann. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns und wir zeigen Ihnen, wie wir Sie unterstützen können.
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